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Ombudsmann + Rechtsanwalt von SICODA

Heben Sie Ihr Hinweisgebersystem auf das nächste Level

Ergänzen Sie Ihr Hinweisgebersystem um einen Ombudsmann & Rechtsanwalt

Seit dem Inkrafttreten der Hinweisgeberrichtlinie im Dezember 2021 ist ein Hinweisgebersystem wesentlicher Bestandteil eines jeden Compliance Management Systems (CMS). Aufgrund der veränderten Rechtsgrundlage ist ein solches Whistleblower-System nun für viele Unternehmen in Deutschland Pflicht. Die Meldung eines Hinweisgebers muss sowohl schriftlich als auch telefonisch und persönlich möglich sein. Ein digitales Hinweisgebersystem reicht also nicht aus, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Hierfür ist ein Ombudsmann bzw. Rechtsanwalt nötig.

Was ist ein Compliance-Ombudsmann bzw. eine Compliance-Ombudsfrau?

Der Begriff „Ombud“ ist altnordisch und bedeutet „Vollmacht“ oder „Auftrag“. Eine Ombudsperson hat den Auftrag, Streitfragen unparteiisch und unbürokratisch zu klären, egal ob in Organisationen oder in der Öffentlichkeit. Aber immer unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten.

Ein Compliance-Ombudsmann oder eine Compliance-Ombudsfrau ist eine unabhängige Instanz in einem Unternehmen. An diese können sich Hinweisgeber wenden, um Missstände aufzudecken. Das kann beispielsweise Korruption sein, ein Fall der Wirtschaftskriminalität oder ein anderer Verstoß gegen geltendes Recht. Ombudsleute stellen als Mittler die Vertraulichkeit in der Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Unternehmensführung sicher.

Welche Vorteile bietet ein Rechtsanwalt als Ombudsmann?

Einen Ombudsmann in Form eines Rechtsanwalts im Unternehmen zu etablieren, bietet drei entscheidende Vorteile:

  1. Der Rechtsanwalt als Ombudsmann ist von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sowohl der Hinweisgeber als auch Sie selbst können sich somit auf seine absolute Diskretion verlassen. Kein Hinweis, der bei einem Vertrauensanwalt eingeht, wird jemals in die Öffentlichkeit gelangen.
  2. Aufgrund seiner beruflichen Stellung muss der Compliance-Ombudsmann im Rahmen von Ermittlungen und Rechtsstreitigkeiten keine Informationen preisgeben. Kein Gericht der Welt kann von einem als Ombudsmann eingesetzten Rechtsanwalt verlangen, seine Schweigepflicht zu brechen.
  3. Ein Ombudsmann im Unternehmen kann Hinweisen unmittelbar nachgehen. Er beschafft zusätzliche Informationen über den Sachverhalt, deckt Risiken für Ihr Unternehmen auf und kann so materielle und immaterielle Schäden von Ihnen abwenden. Er sorgt für Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitern, Investoren und Geschäftspartnern.

Setzen Sie auf einen Compliance-Ombudsmann von SICODA

Ein Compliance-Ombudsmann von SICODA ist die perfekte Ergänzung zu Ihrem Hinweisgebersystem. Wir stellen eine schnelle, juristisch kompetente und vertrauliche Bearbeitung von Hinweisen sicher.

Unser Ombudsmann arbeitet alle an Ihr Compliance gemeldeten Hinweise auf und hält Rücksprache mit Ihnen. Anschließend koordiniert er weiterführende interne Untersuchungen durch geeignete Abteilungen oder durch externe Spezialisten. Nach Abschluss der Untersuchung berät er Sie bezüglich der Ergreifung weiterer Maßnahmen.

Die Leistungen unserer Vertrauensanwälte in der Übersicht

Internes Hinweisgebersystem

Unser Rechtsanwalt-Ombudsmann implementiert unser selbst betriebenes Hinweisgebersystem  in Ihrem Unternehmen – individuell angepasst an die Anforderungen Ihrer Firma und Ihrer Branche.

Persönlicher Ansprechpartner

Sie und Ihre potenziellen Hinweisgeber erhalten einen persönlichen und empathischen Ansprechpartner. Das steigert das Vertrauen und erfüllt die rechtlichen Vorgaben aus Hinweisgeberrichtlinie und Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Telefonische Hinweisannahme

Ihr Ombuds-Anwalt nimmt nicht nur Hinweise über unsere digitale Whistleblower-Plattform entgegen; er ist auch persönlich und telefonisch für Hinweisgeber erreichbar.

Drei Portalzugänge

Sie erhalten drei Zugänge zu unserem Whistleblower-System. So haben drei Ihrer Mitarbeiter jederzeit Zugriff auf das Portal und Sie bleiben informiert.

Fachkundige Ersteinschätzung

Als Ihr Ombudsmann und Rechtsanwalt in einer Person nehmen wir eine Ersteinschätzung eingehender Hinweise vor. Wir prüfen deren Plausibilität und konfrontieren Sie nur mit relevanten Meldungen.

Ihre Vorteile mit einem Rechtsanwalt von SICODA als Ombudsmann

Kein Limit

Zahl und Umfang der eingehenden Hinweise sind nicht planbar. Deshalb ist der Einsatz unseres Ombudsmannes in Ihrem Compliance nicht auf eine bestimmte Fallzahl begrenzt.

Externe Expertise

Wir stellen Ihnen unsere Expertise in den Rechtsgebieten Compliance, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht zur Verfügung. Dementsprechend müssen Sie keinen internen Spezialisten für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen aufbauen.

Berufsbedingte Verschwiegenheit

Als Vertrauensanwälte sind wir von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ombudsmänner, die keine Rechtsanwälte sind, können sich hingegen maximal auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Strafverfahren und Zivilprozessen berufen. Bei uns sind Hinweisgeber also bestens geschützt.

Alternativ:

Als Vertrauensanwälte sind wir von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Hinweisgeber sind so bestens geschützt.

Empathische Vertrauensbasis

Unsere Ombudsmänner bzw. Rechtsanwälte sind darauf geschult, eine Vertrauensbasis mit dem Hinweisgeber aufzubauen. So sammeln sie ein Maximum an Informationen für Sie.

Völlige Unabhängigkeit

Unser Ombudsmann ist zwar für Ihr Unternehmen tätig, ist aber absolut unabhängig. Das fördert das Vertrauen von Hinweisgebern in den Meldeprozess.

Höchste Flexibilität

Ob große Konzerne, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Nichtregierungsorganisationen (NGO) oder Behörden: unsere Vertrauensanwälte sind für jede Organisation geeignet.

Effektive Bearbeitung

Unsere Ombudsmänner sind Rechtsanwälte, die auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen spezialisiert sind. Entsprechend effektiv klären sie Straftaten im Unternehmen auf.

Kleiner Preis

Die Kosten für einen Compliance-Ombudsmann von SICODA liegen bei nur 300 Euro pro Monat. Erfahren Sie mehr über unsere Preise.

Sind Sie bereit für das nächste Level Ihres Hinweisgebersystems mit einem Ombudsmann + Rechtsanwalt von SICODA?

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