• Home
  • Hinweisgeber Meldeportal
  • Ombudsperson
  • Preise
  • Gesetze
  • Über uns

Hinweisgeber

Hinweisgeber

by Rechtsanwalt Gönner

  • Home
  • für Hinweisgeber
  • für Unternehmen
    • Rechtliche Anforderungen
    • Preismodelle
    • Meldeportal für Hinweisgeber
    • Ombudsperson
    • Compliancebeauftragter
  • Gesetze
  • Über uns
  • Englisch

Artikel 23 – Sanktionen

1.) Die Mitgliedstaaten legen wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen für natürliche oder juristische Personen fest, die

a) Meldungen behindern oder zu behindern versuchen;

b) Repressalien gegen die in Artikel 4 genannten Personen ergreifen;

c) mutwillige Gerichtsverfahren gegen die in Artikel 4 genannten Personen anstrengen;

d) gegen die Pflicht gemäß Artikel 16 verstoßen, die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebern zu wahren.

2.) Die Mitgliedstaaten legen wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen für Hinweisgeber fest, denen nachgewiesen wird, dass sie wissentlich falsche Informationen gemeldet oder offengelegt haben. Die Mitgliedstaaten sehen auch Maßnahmen entsprechend dem nationalem Recht zur Wiedergutmachung von Schäden vor, die durch diese Meldungen oder Offenlegungen entstanden sind.

Service

  • Home
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung

Kontakt

Ra. Oliver Gönner
Impekovener Str 44, 53347 Alfter
0228 286 140 60
hinweisgeberr@sicoda.de


Youtube Kanal

2023 © Hinweisgeber. All Rights Reserved.